Höhere AHV-Beiträge ab 1. Januar 2020

Per 1. Januar 2020 steigt der AHV-Lohnbeitrag von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

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Hintergrund-Information zu den höheren AHV-Beiträgen

Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge. Information vom Bundesamt für Sozialversicherungen