Corona – Kurzarbeit in der Lohnabrechnung erfassen
Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Deshalb sind die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht worden.
Sehen Sie in der PDF-Anleitung, wie Sie die Kurzarbeit für Beschäftigte im Monatslohn oder im Stundenlohn in der BusPro Lohnbuchhaltung erfassen.
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