Aktualisiert: Die künftige Rechnung mit QR-Code statt Einzahlungsschein

QR-Code Beispiel

Seit Anfang 2019 stehen der definitive Inhalt und das Aussehen des QR-Codes respektive des Zahlteils der QR-Rechnung fest. Dieser QR-Code wird die heute eingesetzten orangen und roten Einzahlungsscheine ablösen.

Die QR-Rechnung darf frühestens ab 1. Juli 2020 eingesetzt werden.

Während einer Übergangsphase ist die parallele Nutzung der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine und des Zahlteils möglich. Durch den Finanzplatz Schweiz wurde noch kein Enddatum bezüglich der Nutzung von roten und orangen Einzahlungsscheinen festgelegt.

Wie die neue QR-Rechnung aussehen soll, wurde Ende 2018 bekannt gegeben. Der sogenannte Swiss QR Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form. Er weist ein Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal auf. Zusammen mit den aufgedruckten ’normal‘ lesbaren Informationen bildet er den Rechnungs-Zahlteil (siehe nachfolgende Abbildung).

Beispiel Swiss QR Code Rechnung

(Abbildung zur Verfügung gestellt von paymentstandards.ch)

Die wesentlichen Neuerungen der QR-Rechnung für die Rechnungssteller

  • Die QR-Rechnung kann mit handelsüblichen Druckern selbst erstellt werden, da der Zahlteil nur noch schwarz-weiss ist.
  • Die QR-Rechnung kann zusätzliche Informationen wie beispielsweise die Unternehmens-Identifikation oder eine Rechnungsnummer an den Rechnungsempfänger enthalten, die eine automatische Abstimmung mit der Buchhaltung ermöglichen.
  • Der Swiss QR Code selbst kann beispielsweise auf Plakaten oder Flyern angebracht (z.B. für Spenden) und für heute schon bestehende oder zukünftige alternative Zahlverfahren genutzt werden.

Die wesentlichen Neuerungen der QR-Rechnung für die Rechnungsempfänger

  • Der Zahlteil der QR-Rechnung ist schwarz-weiss statt farbig, was für einen besseren Kontrast sorgt und dadurch die Lesbarkeit auch für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen verbessert.
  • Rechnungsempfänger können mit nur einem Klick sämtliche Zahlungsinformationen beispielsweise per Smartphone (Mobile Banking) oder Lesegerät (E-Banking) erfassen und an die Bank senden. Die manuelle Erfassung oder nachträgliche Ergänzung von Daten entfällt.
  • Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind sowohl im Swiss QR Code enthalten als auch auf dem Zahlteil aufgedruckt. Die Zahlungsinformationen sind damit auch ohne technische Hilfsmittel lesbar.

Wie bei den heutigen Einzahlungsscheinen kann man die QR-Rechnung mit oder ohne Betrag ausstellen.
Der Rechnungszahler kann die Zahlungsinformationen zudem nach wie vor auch von Hand im E-Banking erfassen, per Papier an das Finanzinstitut senden oder am Postschalter für die Einzahlung verwenden.

Mehr Informationen

Infobeitrag vom 1.5.2018 / aktualisiert am 29.4.2019