Hilfe für Anwender: Anleitungen, Support, Tipps, FAQ
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Hotline 0900 57 80 48
(3.80/min.)
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FAQ: Self-Service Hilfe zu BusPro
Haftungsausschluss
Die BusPro AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die hier freiwillig angebotenen Ratschläge den Anforderungen und Zwecken des Anwenders genügen. Der Anwender trägt selbst die Verantwortung für die Verwendung der Ratschläge. Aus diesem Service entstehen dem Anwender keinerlei Rechte.
Aktuelles
Die Mehrwertsteuersätze werden per 1. Januar 2024 erhöht. Die Anleitung zeigt, wie Sie die Anpassung im BusPro vornehmen und was Sie bei der Umstellung beachten müssen.
Vorgehen und Tipps für das Update auf BusPro 9.x
Der Inhalt des QR-Zahlteils mit Empfangsschein wird durch eine neue Feldmarke und eine neue Art von Formularvariablen erstellt und gesteuert.
Für das «alternative Verfahren e-bill» sind verschiedene Swico-Codes fix programmiert.
Mit der neuen QR-Variable 33 kann definiert werden, ob die e-bill mit der ID/UID oder einer email-Adresse vom Onlineportal identifiziert wird.
Formulardefinition für die QR-Rechnung "mit alternativem Verfahren e-bill"
Formulardefinition (im Modul 8) für die Rechnung mit QR-Code
Der Inhalt des QR-Zahlteils mit Empfangsschein wird durch eine neue Feldmarke und eine neue Art von Formularvariablen erstellt und gesteuert. Diese neuen Variablen funktionieren wie die bekannten Formularvariablen. Auf diese Weise bleibt die gesamte Flexibilität der Formulardefinition auch hier erhalten, wie: Bedingungen, Berechnungen, Feldmarken, Datenabfragen, etc.
Formulardefinition für die QR-Rechnung mit QR-Zahlteil:
BusPro verarbeitet seit der Programmausgabe inst91.exe vom 18.05.2020 auch QR-Rechnungen.
Nebst der gewohnten manuellen Erfassung ist auch die automatische Erfassung mittels QR-Belegleser integriert.
Sehen Sie in der PDF-Anleitung, wie Sie die Zahlungen in der BusPro Kreditorenbuchhaltung erfassen:
- Zahlung mit orangem Einzahlungsschein (wie bisher)
- Überweisung mit IBAN
- Überweisung mit QR-Rechnung
BusPro Modul 3 - Kreditorenbuchhaltung: QR Rechnungen erfassen
Die Liste zeigt die Neuerungen in BusPro Version 9.x, gegliedert nach den Modulen:
Per ISO20022-Datei können Zahlungsaufträge elektronisch übermittelt werden. Die Anleitung zeigt das Vorgehen für die Vorbereitung und die Ausführung:
BusPro_v9.1_3-Kreditorenbuchhaltung - elektronische Zahlung per ISO - Vorbereitung und Ausführung
Anleitung für Lohnzahlungen nach ISO 20022:
Support allgemein
Verbesserungen und Erweiterungen von BusPro fliessen laufend in die Software ein. Sobald eine neue Version für den sicheren Einsatz freigegeben ist, können Sie diese aktuelle BusPro-Version auf der Seite „BusPro Software-Downloads“ herunterladen und installieren.
Die Installation von BusPro ist einfach und schnell. Das Quickstart-Booklet zeigt die Installation Schritt für Schritt:
Wenn BusPro den Modus „DEMO“ anzeigt, haben Sie entweder Ihre Gratis-Programme (Fibu & Adress) noch nicht mit einem (kostenlosen) gültigen Lizenzschlüssel freigeschaltet, oder die Benützungsdauer Ihrer BusPro Gesamtlösung ist abgelaufen. In letzterem Fall können Sie keine neuen Daten mehr erfassen. Sie können aber immer noch uneingeschränkt auf Ihre bisherigen Daten zugreifen.
Zur Freischaltung Ihrer BusPro-Software bestellen Sie bitte Ihren Lizenzschlüssel bei BusPro AG, online im Kundeninformationssystem
Sie erhalten den Lizenzschlüssel per Brief (A-Post) zugeschickt.
Sofern Ihr Computer über das Internet erreichbar ist, können wir Sie bei Fragen direkt per Fernwartung auf Ihrem Computer unterstützen. Die Direkthilfe ist sehr einfach und schnell hergestellt.
Ihre Vorteile: Sie sehen, was wir tun. Wir können erklären, Sie lernen dabei. Sie müssen uns nicht erklären, wo Sie im Programm gerade sind und was Sie tun – wir sehen es. Mit der Direkthilfe sparen Sie Geld. Es gibt keine zusätzlichen Kosten, nur das Telefongespräch auf der Helpline kostet.
Mehr Informationen zur Direkthilfe
Mit der F1-Taste finden Sie im BusPro stets direkt die kontextabhängige Hilfe. Das gesamte Handbuch als PDF-Datei können Sie hier herunterladen: Handbuch BusPro 9.1
Support BusPro Version 9.x
Modul 2 - Finanzbuchhaltung
Die Mehrwertsteuersätze werden per 1. Januar 2024 erhöht. Die Anleitung zeigt, wie Sie die Anpassung im BusPro vornehmen und was Sie bei der Umstellung beachten müssen.
Wenn Sie die Buchhaltungsdateien mit dem externen Treuhänder austauschen wollen, zum Beispiel für die Abschlussvorbereitungen bzw. die Abschlussarbeiten, empfehlen wir die Export/Import-Funktionen im BusPro Menü 2.4 (Modul Finanzbuchhaltung).
Folgende PDF-Anleitung zeigt das detaillierte Vorgehen:
BusPro_v9x_2 Finanzbuchhaltung - Datenaustausch mit dem Treuhänder
Werden Ihre Fremdwährungen mit falschem Umrechnungskurs gerechnet? Führen Sie einen Währungsausgleich durch.
Folgende PDF-Anleitung zeigt das detaillierte Vorgehen:
Möchten Sie externe Daten automatisiert in die Buchhaltung importieren? Mit Makros (eine zusammengefasste Reihe von Tastatureingaben) können Sie das tun.
Folgende PDF-Anleitung zeigt das Vorgehen Schritt für Schritt:
BusPro_v9x_2 Finanzbuchhaltung - Import Buchungen - Beschreibung des Makros
Mit dieser Möglichkeit des Datenimports kann jede Art von Daten im gewünschten Programmteil erfasst werden. Artikel im Artikelstamm, Konten im Kontoplan, Buchungen in der Finanzbuchhaltung, Buchungen in den Nebenbuchhaltungen, Rechnungen in der Auftragsbearbeitung etc. .....
Wir empfehlen, für komplexere Anforderungen einen referenzierten BusPro-Spezialisten beizuziehen und seine Erfahrungen zu nutzen.
Verbuchen Sie Importe (Einkauf), für die Sie eine separate MWST-Rechnung des Zoll-Importeurs erhalten?
Um in der Finanzbuchhaltung von BusPro das korrekte Buchungsresultat (sowie ein korrektes MWST-Journal) zu erhalten, sind grundsätzlich mehrere Methoden möglich.
Unseren empfohlenen Vorschlag für das Buchungsverfahren unter einem eigens dafür angelegten MWST-Code finden Sie in folgendem Dokument Schritt für Schritt dargestellt:
BusPro_v9x_2 und 3 Finanz- und Kreditorenbuchhaltung - Verbuchung von Importen
Mit diesem Verfahren sind die Import-Fälle am einfachsten nachvollziehbar und für die Revisoren sofort ersichtlich.
Sie müssen keine neue Buchhaltung beginnen, um Anpassungen im Kontoplan oder in den Kontogruppen vorzunehmen.
Die Kontonummern können bei BusPro im laufenden Betrieb jederzeit geändert werden. Alle Buchungen - auch jene, die noch nicht per Subjournal übertragen wurden - übernehmen sofort die Änderung.
Sinngemäss gilt dies auch für die Kontogruppen, die jederzeit geändert werden können. Allerdings müssen Sie die geänderten Kontogruppen auf den betroffenen Konti noch eintragen/mutieren. Dabei kann die Kontoart (Aktiv, Passiv, Erfolgsrechnung) natürlich nicht geändert werden. (Aus einem Aktivkonto kann kein Erfolgsrechnungs- oder Passivkonto werden).
Beschrieb des Vorgehens für diese Änderungen am Kontoplan und an den Kontogruppen
Modul 3 - Kreditorenbuchhaltung
BusPro verarbeitet seit der Programmausgabe inst91.exe vom 18.05.2020 auch QR-Rechnungen.
Nebst der gewohnten manuellen Erfassung ist auch die automatische Erfassung mittels QR-Belegleser integriert.
Sehen Sie in der PDF-Anleitung, wie Sie die Zahlungen in der BusPro Kreditorenbuchhaltung erfassen:
- Zahlung mit orangem Einzahlungsschein (wie bisher)
- Überweisung mit IBAN
- Überweisung mit QR-Rechnung
BusPro Modul 3 - Kreditorenbuchhaltung: QR Rechnungen erfassen
Mit BusPro können Sie Zahlungen per ISO20022-Datei elektronisch an Ihre Finanzinstitute übermitteln.
Die folgende PDF-Anleitung zeigt die Vorbereitung und die elektronische Zahlungsübermittlung Schritt für Schritt:
BusPro_v9.1_3-Kreditorenbuchhaltung - elektronische Zahlung ISO - Vorbereitung und Ausführung
Verbuchen Sie Importe (Einkauf), für die Sie eine separate MWST-Rechnung des Zoll-Importeurs erhalten?
Um in der Buchhaltung das korrekte Buchungsresultat (sowie ein korrektes MWST-Journal) zu erhalten, sind grundsätzlich mehrere Methoden möglich.
Den von BusPro empfohlenen Vorschlag für das Buchungsverfahren unter einem eigens dafür angelegten MWST-Code finden Sie in folgendem Dokument Schritt für Schritt dargestellt:
BusPro_v9x_2 und 3 Finanz- und Kreditorenbuchhaltung - Verbuchung von Importen
Mit diesem Verfahren sind die Import-Fälle am einfachsten nachvollziehbar und für die Revisoren sofort ersichtlich.
Modul 4 - Debitorenbuchhaltung
Ein Kunde bezahlt seine Rechnung mit falschem Einzahlungsschein oder falscher Referenznummer.
BusPro 9 reagiert auf diese „ungültige“ Zahlung und wird eine Gutschrift erfassen, sofern erkannt wird, um welchen Kunden es sich bei der Zahlung handelt.
Das Vorgehen für die 'Umbuchung' dieser Gutschrift auf die richtige Rechnung finden Sie in folgender Anleitung:
BusPro_v9x_Debitorenbuchhaltung - Zahlung erhalten mit falscher Referenz
Modul 6 - Auftrag / Faktura
Die PDF-Anleitung gibt Instruktionen für die Verbuchung von Akonto-Zahlungen und Endabrechnung bei Abrechnung nach vereinbartem Entgelt:
Modul 7 - Lohnbuchhaltung
Über die Vorbereitung und die Ausführung von Lohnzahlungen nach ISO20022 informiert folgende PDF-Anleitung:
Der Solidaritätsbeitrag von 1 % an die Arbeitslosenversicherung auf Lohnbestandteilen über 148 200 Franken wird aufgehoben. In der Anleitung zeigen wir die Anpassung in Programmteil 7.4 Lohnbuchhaltung.
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen (siehe Ziffer 15). Damit steigen die EO-Beiträge.
Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0.45% auf 0.5%. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,55 auf 10,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Sehen Sie in der PDF-Anleitung, wie Sie die Lohnarten in Ihrer Lohnbuchhaltung anpassen:
Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Deshalb sind die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht worden.
Sehen Sie in der PDF-Anleitung, wie Sie die Abrechnung für Monatslohn oder Stundenlohn mit Kurzarbeit in Ihrer Buchhaltung anpassen:
BusPro Modul 7 - Lohnbuchhaltung: Abrechnung und Ausdruck Kurzarbeit
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent, ab Januar 2020. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge.
Sehen Sie in der PDF-Anleitung, wie Sie die Lohnartenliste in Ihrer Buchhaltung anpassen:
Lohnbuchhaltung anpassen: Höhere AHV-Beiträge auf dem Lohn ab 1. Januar 2020
Zulagen (Feiertag, Ferien, 13. Monatslohn) sollen bei Abrechnungen von Stundenlöhnen detailliert sichtbar gemacht werden.
Es gibt diverse Möglichkeiten dazu. Im nachfolgenden Beispiel zeigen wir, wie ein Nettostundenlohn als Basis verwendet wird.
Die Lohnbuchhaltung vorbereiten und ausführen, Schritt für Schritt erklärt:
BusPro_v9x_7 Lohnbuchhaltung - erste Vorbereitungen und Abrechnungen durchführen
Anleitung zum Vorbereiten der Lohnbuchhaltung 2016: Änderungen Lohnartenstamm 2016 (PDF-Dokument)
Spezielle Funktionen und Anwendungen
Per 30. September 2022 werden die roten und orangen Einzahlungsscheine definitiv abgelöst durch die neue QR-Rechnung mit QR-Zahlteil (das ist der neue Begriff für den bisherigen "Einzahlungsschein").
Möchten Sie ein QR-Rechnungsformular mit QR-Zahlteil definieren? Hier finden Sie die Schritt für Schritt-Anleitungen.
Formulardefinition für die QR-Rechnung mit QR-Zahlteil:
Müssen Sie ein BusPro-Formular (eine Druckvorlage) mit einem Logo versehen, das beim Ausdruck autmotisch mitgedruckt wird?
Folgende Anleitung zeigt das Vorgehen:
Unter dem Button «Dokumente» können beliebige Dateien mit einer Adresse verlinkt werden und sind so auf Knopfdruck verfügbar.
BusPro_v9.x_Adressverwaltung - Datei - Informationen mit Adresse verknüpfen
Ältere Support-Informationen
Das neuste Handbuch ist in elektronischer Form in BusPro hinterlegt, mit kontextabhängiger Hilfestellung. Zusätzlich steht die aktuelle Version als PDF-Dokument unter den Downloads zur Verfügung.
ältere Versionen:
Informationen zum Update auf BusPro 8.3
Der Update auf BusPro 8.3. ist für alle Kunden sehr nützlich und wichtig, die eines oder mehrere der folgenden Module einsetzen:
- Kredi (modul3)
- Debi (Modul 4)
- Lohn (Modul 7
- jeweils in Verbindung mit Fibu
Zum einen nimmt der Updatevorgang alle Änderungen im Lohnartenstamm vor, welche durch die neuen Lohn-Vorschriften nötig geworden sind. Deshalb darf man den Update nicht fahren, wenn noch 2010-Löhne bearbeitet werden müssen (auch Stornos!).
Zum anderen gibt es ein geändertes MWST-Journal. Dieses analysiert die bezahlten Umsätze im Jahre 2011 nach ihrem ursprünglich verwendeten MWST-Satz, selbst wenn der Code gleich geblieben ist! Deswegen muss man den Update fahren, bevor man im 2011 die ersten Zahlungen eingibt oder einliest.
Die ganz korrekt nach vereinbarter Methode abrechnenden Anwender werden ihre Freude daran haben, dass Skonto-Abzüge bei Zahlungen im 2011 für Rechnungen aus dem 2010 im MWST-Journal separat aufgelistet und totalisiert werden. (Das bedeutet für Sie: Einfacheres Ausfüllen des neuen Deklarationsformulares in der richtigen Umsatz-Spalte.)
Die etwas "weniger" korrekt abrechnenden Anwender, welche die vereinnahmte Abrechnung verwenden, können mit dem neuen MWST-Journal von BusPro einfach und automatisch feststellen lassen, welche Zahlungen für Rechnungen aus dem 2010 und welche Zahlungen für Rechnungen aus dem 2011 sind.
Ohne rechtzeitigen Einsatz des neuen MWST-Journals muss diese Auswertung vollständig manuell vorgenommen werden! BusPro nimmt Ihnen hier viel Arbeit ab, wenn Sie den Update 8.3 zeitlich gemäss Anweisung ausführen.
Allerdings sollten Sie diesen genau im definierten, oben erwähnten Zeitfenster vornehmen, resp. vornehmen lassen! Der Update hat einen Konversionlauf zur Folge, folglich muss davor zwingend eine Gesamt-Sicherung (Daten und Programm) ausgeführt werden. Wie immer sollte der Update auf dem Server selbst gestartet werden und nicht ab einer Arbeitsstation. Selbstverständlich dürfen zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Anwender im BusPro arbeiten.
Anwendern, die sich nicht sicher fühlen, solche Arbeiten durchzuführen, sei versichert, dass sich dieser Update hervorragend für die Durchführung per Fernsupport eignet. Entweder von Ihrem BusPro-Betreuer oder von der Hotline der BusPro AG.
- LA 319 von 5.05 auf 5.15%
- LA 329 von 1.0 auf 1.1%
- LA 330 bis LA 339 (ALV-Zusatz) komplett eingefügt. (Achtung: Wo diese 330-er Gruppe schon bestand, wird sie mit den neuen Werten überschrieben!!)
- Lohnausweis angepasst, dass LA 339 hinzugezählt wird.
- (Bei Lohnausweisen (60.frm) die Sie selbst angepasst haben, wird diese letzte Aenderung nicht automatisch durchgeführt, das Programm kann individuelle Formulare nicht automatisch anpassen.)
Nach dem Update ist der Lohnartenstamm im Bereich der neu eingefügten LA 330-339 zu kontrollieren. Insbesondere ist bei stark individualisierten LA-Stämmen zu prüfen, ob bei der automatisch eingefügten LA339 noch zusätzliche Steuerzeichen einzufügen sind. Ebenfalls ist die Kontonummer auf Richtigkeit zu prüfen.
Diese neue Version verlangt einen genauen Zeitpunkt für den Update-Vorgang, um den optimalen Nutzen zu erhalten:
Der Updatevorgang sollte NACH der letzten Lohnabrechnung per 2010 stattfinden.
Jedoch VOR der ersten Lohnabrechnung 2011 ODER VOR der ersten Übergabe von Subjournalen aus der Kreditoren-/Debitorenbuchhaltung mit Daten für das Jahr 2011, je nachdem, was früher geschieht.
Seit 01.01.2011 steht Ihnen das neue BusPro 8.3 auf der Downloadseite zur Verfügung.
Wie immer erhalten Sie das neue Programm gratis und Sie brauchen keine neuen Schlüsseleingaben. Alle Daten werden 1:1 automatisch ab allen BusPro 8 Vorversionen übernommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren BusPro-Betreuer oder an die Hotline der BusPro AG, Tel 0900 57 80 48 (3.80/min.)