ALV – Wegfall Solidaritätsprozent ab 1.1.2023 (Lohnbuchhaltung)

Lohnbuchhaltung Wegfall Solidaritätsprozent ab 2023

Lohnbuchhaltung: kein Solidaritätsprozent mehr an die ALV ab 01.01.2023

Der Solidaritätsbeitrag von 1 % an die Arbeitslosenversicherung auf Lohnbestandteilen über 148 200 Franken wird aufgehoben.

In der Anleitung zeigen wir die nötige Anpassung der Lohnart im Programmteil 7.4 der BusPro Lohnbuchhaltung.

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