Neue Rechnungslegungs-Vorschriften 2015

Das neue Rechnungslegungs-Gesetz ab 2015 erfordert bei vielen Unternehmen eine Anpassung des Kontenplanes.

Wenn Sie mit der BusPro Finanzbuchhaltung arbeiten, müssen Sie dafür keine neue Buchhaltung beginnen. Die Kontonummern können bei BusPro im laufenden Betrieb jederzeit geändert werden und alle Buchungen übernehmen sofort die Änderung. 

Sinngemäss gilt diese einfache Anpassung im laufenden Betrieb auch für die Kontogruppen, die jederzeit geändert werden können. Allerdings müssen Sie die geänderten Kontogruppen auf den betroffenen Konti noch eintragen/mutieren. Dabei kann die Kontoart (Aktiv, Passiv, Erfolgsrechnung) natürlich nicht geändert werden. (Aus einem Aktivkonto kann kein Erfolgsrechnungs- oder Passivkonto werden).

Beschrieb des Vorgehens für diese Änderungen am Kontoplan und an den Kontogruppen

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